Dienstag, 10. Juli 2012

Vorteil 51 – Umweltauflage für Grund und Boden

Auszug aus dem Buch »Gradido – Natürliche Ökonomie des Lebens«


»Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.«

– Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 14 Absatz 2

In grauer Vorzeit gab es keinen Grundbesitz. Die Erde gehörte nicht den Menschen, sondern der Mensch gehörte zur Erde, wie uns ein indianisches Sprichwort lehrt. Dann haben irgendwann einige Menschen den Privatbesitz erfunden. Der Begriff »privat« kommt aus dem lateinischen und heißt »rauben«. Privatbesitz ist also geraubter Besitz. Auch wenn der heutige Besitzer sein Eigentum rechtmäßig gekauft oder geerbt hat – am Beginn der Kette stand ein Raub. Dieses Wissen soll uns aber nicht verleiten, vorschnell über Enteignung nachzudenken. Die Eigentumsverhältnisse sind wie sie sind, und – Eigentum verpflichtet!

Wir schlagen vor, Besitz von Grund und Boden mit einer strengen Umweltauflage zu verbinden. Alle Grundbesitzer, seien es Besitzer von Einfamilienhäusern, Mietshäusern, Firmengelände, Agrarflächen oder ganzen Wäldern...,  werden verpflichtet, ihren Grundbesitz nach allen Regeln der Umweltforschung in einen naturkonformen umweltfreundlichen Zustand zu bringen. 

Für einen Hausbesitzer könnte dies bedeuten, seinen Garten biologisch zu bebauen und sein Dach zu begrünen. Dies wären Maßnahmen, die leicht durchzuführen sind und die Lebensqualität aller Bewohner steigern.

Ein Konzern, der große Flächen Regenwald abgeholzt hat, muss da schon wesentlich mehr Aufwand treiben. Denn die Regenwälder sind die grünen Lungen unserer Erde, und die abgeholzten Flächen müssen, so gut es geht, wieder ihrer ursprünglichen Aufgabe zugeführt werden. Sollte es dem Konzern nicht möglich sein, diese hohen Auflagen zu erfüllen, hat er das Recht und die Pflicht, das Land an die Gemeinschaft zurückzugeben. Mit Unterstützung des Ausgleichs- und Umweltfonds wird dann die Gemeinschaft die Renaturierung in die Hand nehmen.

Auf diese Weise ist ein Weg gefunden, die naturkonforme Nutzung von Grund und Boden aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die großen Umweltschäden – so weit es uns Menschen möglich ist – wieder gutzumachen.

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