»Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle
der Allgemeinheit dienen.«
– Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland
Artikel 14 Absatz 2
In grauer Vorzeit gab es keinen Grundbesitz. Die Erde
gehörte nicht den Menschen, sondern der Mensch gehörte zur Erde, wie uns ein
indianisches Sprichwort lehrt. Dann haben irgendwann einige Menschen den
Privatbesitz erfunden. Der Begriff »privat« kommt aus dem lateinischen und
heißt »rauben«. Privatbesitz ist also geraubter Besitz. Auch wenn der heutige
Besitzer sein Eigentum rechtmäßig gekauft oder geerbt hat – am Beginn der Kette
stand ein Raub. Dieses Wissen soll uns aber nicht verleiten, vorschnell über
Enteignung nachzudenken. Die Eigentumsverhältnisse sind wie sie sind, und
– Eigentum verpflichtet!
Wir schlagen vor, Besitz von Grund und Boden mit einer strengen
Umweltauflage zu verbinden. Alle Grundbesitzer, seien es Besitzer von Einfamilienhäusern,
Mietshäusern, Firmengelände, Agrarflächen oder ganzen Wäldern..., werden
verpflichtet, ihren Grundbesitz nach allen Regeln der Umweltforschung in einen
naturkonformen umweltfreundlichen Zustand zu bringen.
Für einen Hausbesitzer könnte dies bedeuten, seinen Garten
biologisch zu bebauen und sein Dach zu begrünen. Dies wären Maßnahmen, die leicht
durchzuführen sind und die Lebensqualität aller Bewohner steigern.
Ein Konzern, der große Flächen Regenwald abgeholzt hat, muss
da schon wesentlich mehr Aufwand treiben. Denn die Regenwälder sind die grünen
Lungen unserer Erde, und die abgeholzten Flächen müssen, so gut es geht, wieder
ihrer ursprünglichen Aufgabe zugeführt werden. Sollte es dem Konzern nicht
möglich sein, diese hohen Auflagen zu erfüllen, hat er das Recht und die
Pflicht, das Land an die Gemeinschaft zurückzugeben. Mit Unterstützung des
Ausgleichs- und Umweltfonds wird dann die Gemeinschaft die Renaturierung in die
Hand nehmen.
Auf diese Weise ist ein Weg gefunden, die naturkonforme
Nutzung von Grund und Boden aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die großen
Umweltschäden – so weit es uns Menschen möglich ist – wieder gutzumachen.
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